Namensänderung nach Scheidung der Eltern

malaSuricza

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Kölle
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Huhu. :)

Ich habe die Suchfunktion benutzt und nichts zu meinem Anliegen gefunden, genauso wenig über Google (nichts eindeutiges)...

Deshalb dachte ich kann mir ja vielleicht hier jemand weiter helfen. ^^'

Die Situation ist folgendermaßen:
Meine Eltern werden sich nun bald (endlich) scheiden lassen. Meine Mutter möchte daraufhin ihren Mädchennamen wieder annehmen. Da ich keinen Bezug zu meinem Vater habe, bzw. eher eine Abneigung, hätte ich auch lieber den Namen meiner Mutter. Außerdem ist meine Mutter Kroatin und mein Vater Deutscher (vom Pass her sind sie beide deutsch...). Ich hätte auch lieber den kroatischen Namen, da ich Kroatien mehr als meine Heimat sehe...

Ist es möglich, dass ich den Mädchennamen meiner Mutter annehme nach der Scheidung meiner Eltern?

Ich hoffe jemand weiß etwas darüber und kann mir weiter helfen. :ohoh:

lg,
malaSuricza
 
Da du über 18 bist ist das denke ich kein Problem. Ich weiß nur von einer Freundin, dass die den Namen ihres Vaters annehmen wollte, weil er jetzt das sorgerecht hat und die haben gemeint am einfachsten wäre es, wenn sie wartet bis sie 18 ist (damals war sie so 16 oder 17) weil das dann viel unkomplizierter wäre. Jetzt hat sie es aber doch bleiben gelassen, daher weiß ich nicht wie unkompliziert das nun wirklich ist.
 
Ich glaube, das geht nicht so einfach. Da wirst du ne Namensänderung beantragen müssen. Mit 2000 Euro bist du dabei. Die Gebühren kann man umgehen, indem man ein psychologisches Gutachten vorlegt, in dem steht, daß eine Namensänderung für dich zwingend notwendig ist aus psychologischer Sicht. Wenn es der Name deiner Mutter sein muß, muß erwähnt werden, daß nur dieser Name in Frage kommt und das muß ausreichend begründet werden. Wenn das paßt, ist die Änderung kostenfrei.

Ansonsten wird der Name beibehalten, den du jetzt schon hast, da du ja keinen Mädchennamen hast, den du zurückfordern kannst. Das geht nur bei deiner Mutter.
 
Ich weiß nur, dass bei Minderjährigen der EX-Partner mit der Namensänderung einverstanden sein muß.
In dem Fall den ich persönlich kenne sollte der Sohn den Namen des neuen Mannes der Frau annehmen und der Vater mußte dem zustimmen.
 
Wenn, dein Vater nicht zustimmt, kannst dus vergessen. Ohne machen die das nicht. Außer:

-Du kannst deinen Namen nicht aussprechen (:D)
-Er ist unanständig oder verboten (z.B Adolf)

Also, wenn er nicht zustimmt, dann wird das nix.
 
Mit Namen ändern quäle ich mich seit einem Jahr etwa rum und da mein Vater ums Verrecken nicht sein Okay gibt, muss ich warten, bis ich 18 bin. o _ ô
Denke kaum, dass es eine andere Lösung gibt, außer eben ein psychologisches Gutachten, das bescheinigt, dass du wirklich darunter leidest.
 
Danke für eure Antworten. :)

Also was denn nun? Bin immernoch verwirrt. ^^'

Einverständnis des Vaters? Ist ja nicht notwendig, da ich 18 bin. Und sonst muss es einen triftigen Grund geben? Ich glaube ich sage meiner Mum mal Bescheid die soll ihren Anwalt fragen. :ohoh:

lg,
malaSuricza
 
Als sich meine Eltern haben scheiden lassen konnte ich auch frei entscheiden, ob ich nun den Nachnamen meines Vaters oder den Mädchennamen meiner Mutter nehme. Damals war ich 14. Es waren aber auch beide Elternteile einverstanden, dass ich frei wählen darf. Ansonsten stimme ich Firyar zu. Da du ja Volljährig bist, müsstest du auch ohne Erlaubnis deiner Eltern deinen Nachnamen ensprechend ändern können. Aber da solltest du wirklich, wie Firyar schon sagte, mal beim Standesamt/Einwohnermeldeamt oder dem Anwalt deiner Mutter nachfragen. Da bekommst du auf alle Fälle eine korrekte Antwort.
 
Geh doch einfach mal zum Standesamt und frag da nach. :)
 
Was ist an Adolf unanständig oder verboten? :ohoh:
Auf Nummerschilder darf auch nicht "SS", "SA" und "88" vorkommen, soweit ich weiß. :rolleyes: Ok, hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu zun. :ohoh:
 
Adolf als Vorname ist kein Problem... Nur der Nachname. Nur ob man wirklich Adolf heißen möchte, ist dann eben die andere Frage.
 
Das weiß ich auch nicht. Aber ich kenne einen Adolf in meinem Alter, also verboten ist der Name nicht. Da fragt man sich aber auch was sich die Eltern dabei gedacht haben...
 
Also bei einer Freundin von mir war das so:
Ihre Eltern haben sich scheiden lassen, als ihre Mutter noch schwanger war. Sie und ihre Mutter hießen halt ein paar Jahre ... & dann als meine Freundin ca. 8 oder 9 war (ich weiß es nicht mehr genau), wollte ihre Mutter wieder ihren Mädchennamen annehmen und jetzt heißen Mutter & Tochter anders, also wie die Mutter früher hieß. Wie das aber von statten ging weiß ich nicht, da mich sowas mit 7 Jahre nicht so wirklich interessiert hat.
 
Auf Nummerschilder darf auch nicht "SS", "SA" und "88" vorkommen, soweit ich weiß. :rolleyes: Ok, hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu zun. :ohoh:

Kann ich nicht bestätigen. Hier vor'm Haus steht ein Wagen mit den Ziffern 880 auf dem Nummernschild. Und HH müsste dann ja auch verboten sein. Das erzähl' mal den Hamburgern!
 
Ich meine eine Kombi aus beidem geht nicht. Das hat mal eine Freundin von mir behauptet. Also du kannst jetzt nicht irgendwie SS 88 oder so machen. Alleine geht aber beides ohne Probleme. Wenn Leute 88 geboren sind haben sie das oft als Kennzeichen zum Beispiel.
 
Ich habe die Initialen SS und bin am 1.6.88 geboren.

Mein Kennzeichen lautet am Ende auf S 1688.

Ein SS 88 war bei der Kennzeichenreservierung zumindest 2007 nicht möglich. ^^
 

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