Hallo,
erst einmal danke für die Antworten.
Hat man eine Antwort, kommt schon die nächste Frage:
Heute habe ich meinen Waisenrentenbescheid erhalten. Ich bekomme 267, 73 Euro/Monat.
Dazu bekomme ich auch Kindergeld von 188,00 Euro (erhält meine Mutter).
Ich habe einen Minijob mit 450 Euro/ Monat.
Ich bin im Erststudium (also Abi gemacht und dann studiert^^)
Nun war meine Frage, ob die jeweils anderen sozialen Leistungen Einfluss aufeinander haben. (dass ich arbeite, habe ich vergessen zu erwähnen)
Ich habe also erst einmal bei der Rentenkasse angerufen und gefragt, ob das Kindergeld denn Einfluss auf die Waisenrente hat. Meinte die gleich, ohne weitere Fragen, Nein.
Ich habe dann bei der Familienkasse angerufen. Sie meinte, auch ohne weitere Fragen, dass es nichts macht, solange man sich in Erstausbildung befindet.
Irgendwie traue ich dem ganzen Braten nicht, da ich in google tausend Sachen zu Freibeträgen gefunden habe. Leider habe ich schlechte Erfahrungen mit solchen Ämtern gemacht (Falschinformationen, Missverständnisse), weshalb ich da sehr kritisch bin - nicht, dass in ein paar Monaten ein Zettel ins Haus flattert, dass ich das Kindergeld zurück geben soll. Leider Gottes haben wir hier in der Umgebung keine Rentenkassenstelle oder Familienkassestelle (Nur Arbeitsagentur), dass ich da mal auf den Tisch haue.
Weiß jemand darüber bescheid? Ich wäre für Hilfe dankbar.
Edit: uhh, man sollte bei google auf das Datum schauen... 2012 hat sich was beim Kindergeld geändert, 2015 was beim Waisengeld.
"Bei volljährigen Waisen entfällt zukünftig die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente. Damit können Waisenrenten unabhängig von den Einkommensverhältnissen künftig immer in voller Höhe gezahlt werden." - witzigerweise befindet sich auf eben dieser Seite eine Vorrechnung des Freibetrags... was jetzt:
http://www.deutsche-rentenversicher...p/leistungsverbesserung_bei_waisenrenten.html
Gleiche Spiel auch beim Kindergeld, laut Homepage 2012:" Aufgrund des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 müssen volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen."http://www.t-online.de/eltern/familie/id_59706508/kindergeld-einkommensgrenze-so-hoch-ist-die-einkommensgrenze.html
--> da frage ich mich, wieso aber dann ein Minijob im Kindergeldantrag angegeben werden muss.
Ich bin wirklich richtig verwirrt...