Heute in der Zeitung :
14:31 -- Tages-Anzeiger Online
Osterwalder blitzt in Lausanne ab
Für René Osterwalder wird kein neues psychiatrisches Gutachten verfasst. Der verwahrte Kindsmisshandler will zu Gott gefunden und dadurch seine Sexualität therapiert haben. Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde nicht eingetreten.
Osterwalder hatte erstmals 2002 eine neue psychiatrische Begutachtung zur Frage seiner Gemeingefährlichkeit gefordert, da «Gott ihn durch Jesus Christus errettet und seine Sexualität nachhaltig korrigiert habe». Seit Oktober 2001 lehnt er eine psychologische Betreuung in der Strafanstalt Pöschwies ab.
Das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich wies sein Gesuch ab und verneinte, dass die Voraussetzungen für eine probeweise Entlassung erfüllt seien. 2003 wiederholte er seinen Antrag. Eine Entlassung verlangte er dabei aber nicht. Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen, was vom Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt wurde.
Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene Beschwerde Osterwalders nun nicht eingetreten. Laut den Lausanner Richtern ist schlicht nicht ersichtlich, was er mit der Begutachtung erreichen will, beziehungsweise welchen praktischen Nutzen sie haben könnte, wenn er nicht gleichzeitig um eine probeweise Entlassung ersucht.
Im übrigen scheine die Beschwerde auch materiell unbegründet, da die Ausführungen des Verwaltungsgerichts überzeugend seien. Es hatte argumentiert, dass die von Osterwalder geltend gemachten, auf einen inneren Vorgang zurückzuführenden Veränderungen auch nicht ansatzweise objektiv festgestellt werden könnten.
Dies hat er nach Ansicht der Zürcher Richter mit seiner Ablehnung der Zusammenarbeit mit dem Psychiatrisch-Psychologischen Dienst in der Pöschwies selber vereitelt. Massgebend sei damit weiterhin das Gutachten von Professor Volker Dittmann von 1997, das Osterwalder eine hohe Rückfallgefahr bescheinigte.
Osterwalder hatte 1991 und 1992 zusammen mit seiner ehemaligen Freundin zwei Kleinkinder auf brutalste Weise misshandelt und davon Videoaufnahmen gemacht. Er wurde dafür 1998 vom Geschworenengericht des Kantons Zürich zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt. Gestützt auf das Gutachten Dittmanns wurde Osterwalder verwahrt. (Urteil 6A.36/2004 vom 4. August 2004; keine BGE-Publikation) (mu/sda)
14:31 -- Tages-Anzeiger Online
Osterwalder blitzt in Lausanne ab
Für René Osterwalder wird kein neues psychiatrisches Gutachten verfasst. Der verwahrte Kindsmisshandler will zu Gott gefunden und dadurch seine Sexualität therapiert haben. Das Bundesgericht ist auf seine Beschwerde nicht eingetreten.
Osterwalder hatte erstmals 2002 eine neue psychiatrische Begutachtung zur Frage seiner Gemeingefährlichkeit gefordert, da «Gott ihn durch Jesus Christus errettet und seine Sexualität nachhaltig korrigiert habe». Seit Oktober 2001 lehnt er eine psychologische Betreuung in der Strafanstalt Pöschwies ab.
Das Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich wies sein Gesuch ab und verneinte, dass die Voraussetzungen für eine probeweise Entlassung erfüllt seien. 2003 wiederholte er seinen Antrag. Eine Entlassung verlangte er dabei aber nicht. Auch dieses Gesuch wurde abgewiesen, was vom Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt wurde.
Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene Beschwerde Osterwalders nun nicht eingetreten. Laut den Lausanner Richtern ist schlicht nicht ersichtlich, was er mit der Begutachtung erreichen will, beziehungsweise welchen praktischen Nutzen sie haben könnte, wenn er nicht gleichzeitig um eine probeweise Entlassung ersucht.
Im übrigen scheine die Beschwerde auch materiell unbegründet, da die Ausführungen des Verwaltungsgerichts überzeugend seien. Es hatte argumentiert, dass die von Osterwalder geltend gemachten, auf einen inneren Vorgang zurückzuführenden Veränderungen auch nicht ansatzweise objektiv festgestellt werden könnten.
Dies hat er nach Ansicht der Zürcher Richter mit seiner Ablehnung der Zusammenarbeit mit dem Psychiatrisch-Psychologischen Dienst in der Pöschwies selber vereitelt. Massgebend sei damit weiterhin das Gutachten von Professor Volker Dittmann von 1997, das Osterwalder eine hohe Rückfallgefahr bescheinigte.
Osterwalder hatte 1991 und 1992 zusammen mit seiner ehemaligen Freundin zwei Kleinkinder auf brutalste Weise misshandelt und davon Videoaufnahmen gemacht. Er wurde dafür 1998 vom Geschworenengericht des Kantons Zürich zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt. Gestützt auf das Gutachten Dittmanns wurde Osterwalder verwahrt. (Urteil 6A.36/2004 vom 4. August 2004; keine BGE-Publikation) (mu/sda)