Sicherheitkopien: Grenze zwischen legal und illegal

Skop

Gast
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September 2004
Sicherheitskopien: Grenze zwischen legal und illegal

Hallo,
ich habe eben diesen Artikel bei GMX gelesen, der mit Sicherheit auch für Euch interessant sein dürfte:
http://www.gmx.net/de/themen/computer/hightech/ratgeber/593072,cc=000000149100005930721qGHg3.html

Ein kurzer Ausschnitt:
"Sicherungskopien von Programmen werden in §69d, Absatz 2 explizit behandelt: "Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist." Frühere Gerichtsentscheidungen sahen die Notwendigkeit einer Sicherungskopie nur bei Disketten gegeben, nicht bei CD-ROMs. Diese Ansicht dürfte jedoch nicht mehr zu halten sein CD-ROMs sind weit weniger langlebig als ursprünglich gedacht."

Gruß
Skop

PS: Kann einer von den Moderatoren in die Überschrift ein "s" reinschummeln? Ich war mal wieder zu blöd für die Rechtschreibung... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Man darf aber keine Kopie machen, wenn man dadurch einen Kopierschutz knackt. steht auch auf der Seite, auf die da verwiesen wird.
Andererseits ist das alles nur ein Entwurf, der im März 2005 vielleicht wirksam wird. In dem Entwurf stehen auch noch andere interessante Sachen. Überhaupt die ganze Seite http://www.kopien-brauchen-originale.de ist sehr interessant.
 
Hallo,
genau diese Bestimmung, also § 95a, wird ja durch § 69d für Computerprogramme relativiert...

Teil 1: Urheberrecht
Abschnitt 8: Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§ 69d - Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Teil 4: Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Abschnitt 1: Ergänzende Schutzbestimmungen
§ 95a - Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
Quelle: http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

Gruß
Skop
 
Hallo Skop,

man kann es aber auch so sehen das du zwar eine Sicherungskopie erstellen dürftest aber trotzdem darfst du dazu nicht einen Kopierschutz umgehen:)
 
Man könnte es aber auch so sehen, dass durch den Kauf einer Software ein Kaufvertrag zustande kommt, der auch den Schutz der Software mittels Kopierschutz zum Inhalt hat. An diesem Punkt kommt dann § 69d zum Tragen. :D
 
Da aber nicht in dem Gesetz drinsteht das für eine Sicherungskopie ein Kopierschutz umgangen werden darf, bleibt es verboten:D

Edit: Außerdem brauchst du keine Sicherungskopie da du von EA Games bei einem CD-defekt kostenlos Ersatz bekommst;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, lass uns vor Gericht ziehen! :lol:
Da ich kein Jurist bin, kann ich die Sachlage nicht ausreichend abwägen. Für mich wäre jetzt der Kaufvertrag ein Versuch "der vertraglichen Untersagung" einer Sicherheitskopie, was § 69d widerspricht. Aber wie gesagt: Ich bin nicht zur Juristerei ausgebildet worden... *g*

Edit: Außerdem brauchst du keine Sicherungskopie da du von EA Games bei einem CD-defekt kostenlos Ersatz bekommst.
DAS ist allerdings richtig. Das ist genau die Maßnahme, die ich erwarte, wenn der Hersteller Kopierschutzmaßnahmen ergreift. Alles andere finde ich unverschämt.

Edit: Würdest Du "Sims 2" unversichert zu EA schicken, also das Risiko eingehen, das evtll. 40 Euro bei der Post verschütt gehen?

Gruß
Skop
 
Würdest Du "Sims 2" unversichert zu EA schicken, also das Risiko eingehen, das evtll. 40 Euro bei der Post verschütt gehen?
Ich verschicke meine gebrauchten Games alle als Großbrief oder Warensendung:)
Das Risisko soll ja unter 1 Promille liegen.
 
Wenn man eine CD 1:1 kopiert, umgeht man damit den Kopierschutz? Gerade dann macht man es doch nicht. Man kopiert ihn einfach mit. Cracks ect umgehen den Kopierschutz, das ist todsicher illegal.

Und wenn man in einem Gesetz schreibt, dass die Erstellung einer Kopie durch eine berechtigte Person zur Sicherung der künftigen Nutzung erlaubt ist, kann man das doch nicht in einem anderen Paragraphen einfach widerrufen.

Die Frage ist also, wie die Umgeung eines Kopierschutzes definiert ist. Wenn eine Umgehung direkte Kopien einschließt, führt man die Bestimmungen, die Sicherungskopien erlauben ad absurdum.

Damit würde man jegliches Kopieren verbieten und alle anderen Bestimmungen, die das Kopieren erlauben umgehen. Ein Kopierschutz ist doch heute auf fast allen Medien vorhanden. Es ist ja bekannt, das es bei vielen Gesetzen irgendwelche dämlichen Hintertüren gibt, aber ist das in diesem Fall auch so?

Dann könnte man auch einfach ein Logo in Form eines Bitmaps auf jeder CD speichern und das Kopieres dieser Datei gesetzlich verbieten. Nun muss jedes Programm beim starten nur noch prüfen, ob dieses Logo vorhanden ist und andernfalls seinen Dienst verweigern.

Zum Glück habe ich es nicht nötig irgendwelche CDs zu kopieren. Man kann auch sorgfältig mit seinen CDs umgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Travis schrieb:
Wenn man eine CD 1:1 kopiert, umgeht man damit den Kopierschutz? Gerade dann macht man es doch nicht. Man kopiert ihn einfach mit. Cracks ect umgehen den Kopierschutz, das ist todsicher illegal.

Ja tust du!
Denn warum heisst das Ding sonst "Kopierschutz" ?
Es soll ja das Kopieren verhindern und nicht die Benutzung der Kopie.

Gruß

Q
 
Skop schrieb:
DAS ist allerdings richtig. Das ist genau die Maßnahme, die ich erwarte, wenn der Hersteller Kopierschutzmaßnahmen ergreift. Alles andere finde ich unverschämt.

Edit: Würdest Du "Sims 2" unversichert zu EA schicken, also das Risiko eingehen, das evtll. 40 Euro bei der Post verschütt gehen?

Gruß
Skop

Sorry wenn ich den alten thread hochhole, aber ich hab ein Problem mit nightlife und dazu mal ne frage: Spiele die sims auf 2 computern, einmal zu hause und dann auf meinem Notebook. klar, dass die cd da schnell verkratzt, wenn man sie andauernd irgendwo anders benutzt.

Kann man auch das Spiel einschicken, wenn man keinen Kassenzettel mehr hat? Ich heb die nämlich so gut wie nie auf... :ohoh: habs damals aber von meiner ec karte abbuchen lassen - wäre auch ein Kontoauszug ok oder gehts auch ganz ohne Kassenzettel?
 

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