@Dark_Lady:
Auslieferung hierher nur, wenn ein entsprechendes Abkommen besteht, sonst nicht. Sollte er jedoch auch dort "ein Ding gedreht" haben, ist eine Auslieferung eh' schwierig, da evtl. zunächst nach dortigem Recht verurteilt wird und auch dort zunächst evtl. eine Strafe/Teilstrafe verbüßt werden muss.
Zum anderen kann derjenige sich auch im Ausland an einem unbekannten Ort aufhalten. Entweder noch im ersten Zielland oder evtl. schon im nächsten Zielland. Ist es gar Südamerika, sind die Chancen sowieso gering.
@Mailin:
Wenn derjenige von der Polizei im Rahmen eines Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gesucht wird, hat die Polizei sicherlich auch Einsicht ins Grundbuch genommen. Nur - es ist halt das Grundbuch und nicht die Einwohnerzentralkartei. Da stehen eben im Normalfall alle Objektbezogenen Fakten wie Hypotheken, Lasten usw. drin, nicht jedoch unbedingt die letzte Amtsbekannte Anschrift.
Aktenauskunft bei der Polizei wird Bacardi aber nicht bekommen, es sei denn, sie kann ein 100%ig Wasserdichtes persönliches Interesse an der Bekanntgabe des letzten Aufenthaltsortes nachweisen.
Deswegen meinte ich vorhin, dass evtl. besser ist, die Lokalpresse für den Fall zu moblisieren. Ist die Presse erstmal -und zwar auch richtig, nicht so larifari- an der Sache dran und zeigt auch richtiges Interesse, dann fließen auch sicher die richtigen Informationen.
Gruß
Peter
Auslieferung hierher nur, wenn ein entsprechendes Abkommen besteht, sonst nicht. Sollte er jedoch auch dort "ein Ding gedreht" haben, ist eine Auslieferung eh' schwierig, da evtl. zunächst nach dortigem Recht verurteilt wird und auch dort zunächst evtl. eine Strafe/Teilstrafe verbüßt werden muss.
Zum anderen kann derjenige sich auch im Ausland an einem unbekannten Ort aufhalten. Entweder noch im ersten Zielland oder evtl. schon im nächsten Zielland. Ist es gar Südamerika, sind die Chancen sowieso gering.
@Mailin:
Wenn derjenige von der Polizei im Rahmen eines Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gesucht wird, hat die Polizei sicherlich auch Einsicht ins Grundbuch genommen. Nur - es ist halt das Grundbuch und nicht die Einwohnerzentralkartei. Da stehen eben im Normalfall alle Objektbezogenen Fakten wie Hypotheken, Lasten usw. drin, nicht jedoch unbedingt die letzte Amtsbekannte Anschrift.
Aktenauskunft bei der Polizei wird Bacardi aber nicht bekommen, es sei denn, sie kann ein 100%ig Wasserdichtes persönliches Interesse an der Bekanntgabe des letzten Aufenthaltsortes nachweisen.
Deswegen meinte ich vorhin, dass evtl. besser ist, die Lokalpresse für den Fall zu moblisieren. Ist die Presse erstmal -und zwar auch richtig, nicht so larifari- an der Sache dran und zeigt auch richtiges Interesse, dann fließen auch sicher die richtigen Informationen.
Gruß

Peter